Allgemeine Geschäftsbedingungen
Möbel Steinle GmbH
Vertragsabschluss
- Ein Vertrag kommt zustande,
- wenn ein beiderseitig unterschriebener Vertrag unterzeichnet wird,
- wenn der Verkäufer schriftlich die Annahme der Bestellung (des Vertragsangebotes) erklärt,
- wenn der Verkäufer Vorauszahlungen auf den Kaufpreis annimmt,
- mit Übersendung der Auftragsbestätigung.
- Alle Angebote des Verkäufers sind freibleibend, sofern nichts anderes erklärt wird.
- Skizzen und Pläne des Verkäufers bleiben dessen Eigentum. Sie dürfen nur mit Zustimmung des Verkäufers weitergegeben werden. Unberechtigte Weitergabe führt zu Schadensersatzansprüchen.
- Sofern der Verkäufer eine Planungsleistung erbringt, ist diese nach den Stundensätzen des Verkäufers zu vergüten. Sofern keine gesonderte Vereinbarung erfolgt, hat der Verkäufer Anspruch auf die übliche, angemessene Vergütung.
Vorbehalte
- Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster oder Abbildung verkauft.
- Es besteht kein Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken, es sei denn dies wird bei Vertragsschluß vereinbart.
- Handelsübliche und zumutbare Farb- und Maserungsabweichungen bei Oberflächen (z.B. Holz, Stein ect.) bleiben vorbehalten und stellen keine Fehler dar. Gleiches gilt für handelsübliche und zumutbare Abweichungen der Ausführung und des Farbtones bei Textilien (z. B. Möbel- und Dekorationsstoffen) gegenüber Mustern.
Lieferung
- Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich. Sofern eine verbindliche vereinbarte Lieferfrist nicht eingehalten werden kann, hat der Käufer dem Verkäufer eine angemessene Nachlieferfrist zu gewähren, nach deren Ablauf der Käufer vom Vertrag zurücktreten kann, sofern der Verkäufer schuldhaft nicht liefern konnte. Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen des Geschäftsbetriebes oder bei Vorlieferanten, insbesondere Aussperrungen, Streiks u.ä. verlängern die Lieferzeit und die o.g. Nachlieferfrist.
- Die gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung bleiben unberührt.
- Der Käufer hat dafür zu sorgen, dass alle notwendigen Bedingungen zur ordungsgemäßen Lieferung beim Käufer erfüllt sind, insbesondere Vorarbeiten sachgemäß erledigt sind und der Lieferort begehbar ist.
Preise und Fälligkeit
- Alle Preise sind Festpreise einschließlich Mehrwertsteuer. Die Währung ist Euro oder Deutsche Mark. Besondere Leistungen sind nach Aufwand zu vergüten. Sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde, gelten die gültigen Stundensätze des Verkäufers, ansonsten die übliche Vergütung.
- Alle Rechnungen sind unverzüglich nach Erhalt rein netto zu bezahlen, vorbehaltlich einer gesonderten Regelung. Kommt der Käufer gemäß § 284 BGB durch eine Mahnung oder 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug, so hat er die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basis Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p. a. zu bezahlen.
Eigentumsvorbehalt
- Die Ware bleibt bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen gegenüber dem Verkäufer Eigentum des Verkäufers.
- Der Käufer verpflichtet sich, das Eigentum auch dann zu wahren, wenn die Lieferung der Ware nicht für den Käufer sondern für Dritte bestimmt ist. Der Käufer hat den Dritten hierauf hinzuweisen. Bei Nichteinhaltung ist der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrage berechtigt.
Gefahrübergang
- Die Sach- und Preisgefahr geht mit Übergabe auf den Käufer über. Sofern der Verkäufer vom Käufer zur Lagerung der Ware beim Verkäufer beauftragt wird, geht bereits zum Zeitpunkt der Einlagerung die Gefahr auf den Käufer über, es sei denn der Verkäufer handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich im Hinblick auf seine Einlagerungspflicht.
Annahmeverzug
- Der Verkäufer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Käufer trotz Verzug keine Zahlung leistet oder eine solche ausdrücklich verweigert oder die Abnahme unberechtigt verweigert.
- Daneben bleibt das Recht des Verkäufers, Schadensersatz zu verlangen unberührt.
Gewährleistung
- Als Gewährleistung kann der Käufer zunächst nur Nachbesserung verlangen. Der Verkäufer ist berechtigt, eine Ersatzsache zu liefern.
- Befindet sich der Verkäufer nach einer angemessenen Frist verschuldet in Verzug oder verweigert er die Nachbesserung unbegründet, so kann der Käufer Rücktritt vom Vertrag oder Herabsetzung des Kaufpreises verlangen.
- Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden und Mängel, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, insbesondere natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, Erwärmung, sonstige Temparatureinflüsse oder unsachgemäße Behandlung.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Sindelfingen.
- Gerichtsstand ist Böblingen. Hat der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er diesen nach Vertragsschluß aus dem Inland bzw. ist sein gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Hauptsitz des Verkäufers.